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Schwangerschaftskonfliktberatung

Pflichtberatung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz mit Beratungsbescheinigung

(§ 218 a / § 219 StGB )

Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen möchten oder noch keine Entscheidung getroffen haben, können bei uns die gesetzlich vorgeschriebene Beratung in Anspruch nehmen.

Unsere Beratungen werden auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und des Berliner Schwangerenberatungsstellengesetzes durchgeführt.

Bei Bedarf unterstützen wir die Ratsuchenden gern bei der Suche oder Reflexion ihrer Entscheidung. Das kann bei ungewollter bzw. ungeplanter Schwangerschaft der Fall sein. Aber auch eine geplante Schwangerschaft kann zu unvorhergesehenen Ängsten und Zweifeln führen.

Steht die Frau/ das Paar noch am Anfang der Auseinandersetzung mit ihrer neuen Situation und ist die   Entscheidung noch nicht sicher getroffen, kann unsere Beratung für eine persönliche Klärung genutzt werden. Wir unterstützen den Prozess des Abwägens vor dem Hintergrund der individuellen Lebenssituation und Ressourcen und wir bieten Informationen zu staatlichen Regelungen und Hilfen an - auch für den Fall des Schwangerschaftabbruchs.

Unser Verständnis von Beratung schließt gleichermaßen ein, der Frau das Recht einzuräumen, ihre Entscheidungsgründe nicht darzulegen.

 

 

Die Beratung ist ergebnisoffen und auf Wunsch anonym.