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Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 218/219 StGB

 

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach §§ 218 und 219 des Strafgesetzbuchs
in Verbindung mit §§ 5 - 7 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes die gesetzliche
Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch.

 

Als anerkannte Schwangerschafts- und Konfliktberatungsstelle beraten wir Frauen und Paare in dieser sehr individuellen Situation & stellen den Beratungsschein nach §219 StGB aus (kostenfrei).

 

Die Beratung findet in einer offenen, respektvollen und vorurteilsfreien 
Atmosphäre statt. Sie kann auf Wunsch anonym erfolgen.

 

Beratungen zum Schwangerschaftskonflikt können bei uns auch in englischer Sprache (nach Absprache) durchgeführt werden.

 

Bei Bedarf bieten wir eine Nachberatung nach einem Schwangerschaftsabbruch an.

 

Termine für Schwangerschaftskonfliktberatungen können kurzfristig vereinbart werden. Rufen Sie uns gerne an!